Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Lieferungen erfolgen zu
unseren Geschäfts- und Lieferungsbedingungen.
Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die
Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer allgemeinen
Geschäfts- und Lieferungsbedingungen.
Angebote: Mündliche und schriftliche Angebote sind
freibleibend. Sie werden erst nach schriftlicher
Auftragsbestätigung bzw. Rechnungsstellung verbindlich. Sofern
kein Preis vereinbart ist, gilt die Rechnungsstellung.
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Sofern nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung bekannt wird, dass der Einzug unserer Ansprüche gefährdet ist und die Zuteilung entsprechender Sicherheiten abgelehnt wird, sind wir berechtigt, wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Lieferung unsere Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so wird der am Liefertag gültige veränderte Preis angewendet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferfristen gelten von der Auftragsbestätigung bis zum Versandtag ab Werk. Wird eine Lieferfrist von uns überschritten, so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens 3 Wochen vom Auftrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Teilelieferungen sind zulässig. Lieferzeitangaben sind ohne Verbindlichkeit, sofern sie durch behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, Maschinenschaden oder andere Tatbestände der höheren Gewalt beeinflusst werden. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer einer Verbindlichkeit im Rückstand ist. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware.
Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen rein netto ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungen nach Fälligkeit sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der von Großbanken für Kreditgewährungen geforderten Sätze zu berechnen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die Gesamtforderung für fällig zu erklären. Sämtliche für den Zahlungseinzug anfallende Kosten werden dem in Verzug Geratenen belastet. Bei Aufträgen, die für Rechnung eines Dritten ausgeführt worden sind, haftet der Besteller neben dem Dritten als Selbstschuldner.
Versand erfolgt auf Rechnung des Empfängers ab Hausanschrift. Dies gilt auch für Francolieferungen, sofern keine schriftlichen fixierten Sonderabmachungen getroffen wurden.
Beanstandungen jeder Art sind nach Eingang der Ware beim Verkäufer oder der von Ihm bestimmten Ablieferungsstelle innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Rücksendungen dürfen nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Ware, die be- oder verarbeitet ist, kann nicht mehr beanstandet werden, es sei denn, daß versteckte Mängel vorliegen, die nachweislich auf unserem Verschulden beruhen.
Gewährleistung bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erforderlicher Lieferfrist, Rücknahme der Ware gegen Gutschrift oder zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Über den von uns gelieferten Warenwert hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Die Verjährung tritt innerhalb eines Monats nach Ablehnung der Mängelrüge durch uns ein.
Handelsübliche Abweichungen von Farben, Maßen, Beschaffenheit bleiben vorbehalten. Für eine Verletzung von Urheberrechten bei Sonderanfertigungen haftet der Käufer. Sofern wir für die Anwendung unserer Erzeugnisse eine technische Beratung oder Hilfe leisten, erfolgt diese aufgrund unserer neuesten technischen Erfahrungen. Gewährleistungs- oder Ersatzansprüche können jedoch hieraus nicht hergeleitet werden.
Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne daß es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Lieferer bedarf. Modelle , Formen usw. werden anteilig angegeben.
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Horb am Neckar.
Es gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens
der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den
internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führen nicht zur
Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: Horb, 27.12.2010
Sie können sich auch gerne unsere AGB´s herunterladen.
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